AGBS

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle derzeitigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen an unsere Kunden, auch wenn sie nicht jedes Mal neu vereinbart werden.   2. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Kunden erkennt Wepetec Harde nicht an. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Angebot

1. Angebote von Wepetec Harder ohne Bindungsfrist sind unverbindlich und freibleibend.

2. Wepetec Harder  behält sich technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Katalogen, Prospekten und schriftlichen Unterlagen sowie Konstruktions-, Modell- und Materialveränderungen im Zuge des technischen Fortschritts oder bei Veränderung der Marktsituation vor. Aus Änderungen oder Abweichungen kann der Kunde keine Rechte gegen Wepetec Harder herleiten.

3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich Wepetec Harder seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von Wepetec Harder Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

3. Zahlungsbedingungen

1. Alle Preise gelten ab dem Geschäftssitz von Wepetec Harder

2. Allen angegebenen Preisen wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzugerechnet.

3. Auch entgegen anderer Bestimmungen des Kunden kann Wepetec Harder dessen Zahlungen zunächst auf dessen älteste Schuld anrechnen. Wenn bereits Kosten oder Zinsen entstanden sind, kann Wepetec Harder gemäß § 367 Abs. 1 BGB die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anrechnen.

4. Gegen eine Forderung von Wepetec Harder kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Aus anderen Vertragsverhältnissen mit Wepetec Harder kann der Kunde in diesem Vertragsverhältnis keine Zurückbehaltungsrechte geltend machen.

5. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt nur zahlungshalber. Diskont- oder Wechselspesen sind von dem Kunden zu tragen und sofort fällig.

6. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Forderung innerhalb von 10 Tagen netto nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu begleichen; insbesondere der Abzug von Skonto oder Zahlungsverkehrskosten bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarung.

7. Bei Komplettanlagen ist ein Drittel des Kaufpreises bei Auftragserteilung, ein Drittel bei Lieferung und die restliche Zahlung bei Abnahme bzw. spätestens einen Monat nach Lieferung zu leisten.

8. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Wepetec Harder berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Falls Wepetec Harder in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist Wepetec Harder berechtigt, auch diesen geltend zu machen.

9. Soweit Wepetec Harder nach der Verpackungsverordnung verpflichtet ist, die zum Transport verwendete Verpackung zurückzunehmen, trägt der Kunde die Kosten für den Rücktransport der verwendeten Verpackung und die angegebenen Kosten ihrer Verwertung oder – soweit dies möglich und zweckmäßig ist – die Kosten, die zusätzlich für eine erneute Verwendung der Verpackung anfallen. Wepetec Harder behält sich dementsprechende Preisanpassungen vor.

10. Montagekosten, Reparaturkosten, Kosten für Produktinformationen und Seminargebühren sind sofort netto zahlbar. Hat Wepetec Harder die Aufstellung, Montage oder Servicearbeiten übernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der Kunde neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie Reisekosten, Kosten für den Transport des Handwerkszeugs und des persönlichen Gepäcks sowie Auslösungen.